Rauchwarnmelder sind in Bayern sowie in vielen anderen Bundesländern Pflicht.
Die Rauchwarnmelderpflicht besteht in Bayern aus gutem Grund.
Damit soll die Zahl der Brandopfer deutlich verringert werden. In Deutschland werden pro Jahr ca. 5000 Menschen durch die Folgen eines Wohnungsbrandes schwer verletzt und ca. 10 Prozent davon Opfer von giftigen Rauchgasen. Die meisten Brandopfer ( ca. 70% ) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Die meisten Wohnungsbrände beginnen im Wohnbereich.
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) fordert im § 46 Absatz 4, dass in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31.12.2017 entsprechend auszustatten. Sie Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Wichtig ist es, die Geräte an der richtigen Stelle zu montieren. Die Montage erfolgt möglichst zentral im Raum, wobei zu Balken oder anderen vorspringenden Bauteilen ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten werden sollte. Zu Leuchtstoffröhren sollte zur Vermeidung von Fehlfunktionen ebenfalls ein Abstand von 50 cm eingehalten werden.
Auch bei der Wahl des richtigen Rauchmeldertyps nach EN 14604 sollten Sie sich von einem Fachexperten beraten lassen, damit das Gerät richtig funktioniert und nicht zu spät oder zu leise Alarm schlägt. Das VdS-Prüfzeichen steht für Sicherheit und Qualität. Wählen Sie Rauchwarnmelder mit langer Lebensdauer (10 Jahre) aus. Ein vermeintlich preisgünstiger Rauchwarnmelder kann vergleichsweise erheblich höhere Gesamtkosten durch Batteriewechsel, Austausch des Melders etc. verursachen.
Gerne kann ich als Kaminkehrermeister auch die Wartung der Rauchwarnmelder mit übernehmen. Die Montage und Wartung muss nach DIN 14676 erfolgen.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.